Lockerung des Betretungsverbots

Lockerung des Betretungsverbots

Liebe Werkstattmitarbeiter,

liebe Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Betreuer der Wohnheime,

am 26.05.2020 hat das hessische Kabinett die Zwölfte Anpassungs-Verordnung zu den Corona-Verordnungen der Landesregierung beschlossen. Diese beinhaltet u. a. auch eine weitere Lockerung der Betretungsverbote der Werkstätten für behinderte Menschen (nicht Tagesförder-stätten!) ab dem 02.06.2020.

Die Betretungsverbote gelten unverändert und uneingeschränkt weiter für Werkstattmitarbeiter, die entweder

  • in „besonderen Wohnformen“ (Wohnheimen) leben
  • einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf im Fall einer möglichen COVID-19 Erkrankung angehören
  • nicht in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln (z.B. Tragen von Mund-Nase-Bedeckung) unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten
  • Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen, in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind

Die Anpassung der Verordnung betrifft jedoch nicht, wie oben bereits erwähnt, die Tagesförderstätten, so dass wir die TagesförderstättenbesucherInnen weiterhin nicht betreuen dürfen, von Notbetreuungen abgesehen.
Die Lockerungen sind daran geknüpft, dass die Einrichtungen individuelle Schutz- und Hygienekonzepte nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes erstellen und umsetzen. So soll sichergestellt werden, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bei der Arbeit bzw. der Betreuung, aber auch bei der Anfahrt mittels Fahrdiensten eingehalten werden, um allen einen bestmöglichen Schutz bieten zu können. Dieses Schutzkonzept liegt bei uns in aktueller, verabschiedeter Fassung vor, entsprechende Schutzmaßnahmen sind auch mit dem Fahrdienst festgelegt.

Risikogruppen

Laut Robert Koch Institut gibt es unter anderem folgende Indikatoren zur Feststellung von Risikogruppen:

- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:

o des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

o chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD)

o chronische Lebererkrankungen

o Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

o Patienten mit einer Krebserkrankung

o Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer    Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige     Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison

- Schwangere

Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, müssen Sie aufgrund des aktuellen Erlasses weiterhin zu Hause zu bleiben. Häufig ist die Zuordnung zu einer Risikogruppe nicht eindeutig. In diesem Fall bitten wir Sie, dass Sie Kontakt zu Ihrem Arzt aufnehmen und sich bescheinigen lassen, ob Sie einer Risikogruppe angehören oder zur Arbeit kommen können. Sollte die Bescheinigung Kosten verursachen, werden diese von der Werkstatt erstattet. In jedem Fall – auch wenn Sie keiner Risikogruppe angehören sollten - benötigen wir von allen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Anhang. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialen Dienst.

Schutzmaßnahmen

Eine weitere Voraussetzung zur Wiederaufnahme der Arbeit ist, dass Sie sich an die Schutzmaßnahmen der Werkstätten Hainbachtal halten können und wollen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, damit Sie selbst sowie Ihre Kollegen vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus möglichst gut geschützt werden. Dies beinhaltet folgende drei Bereiche:

Tragen von Mundschutz:

Sowohl im Bus, als auch in den Gängen und Toiletten der Werkstatt und an denjenigen Arbeitsplätzen, an denen der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, herrscht eine Mundschutzpflicht. Sie müssen daher in der Lage sein, einen Mundschutz zu tragen.

Hygieneregeln:

Beim Betreten der Werkstatt, nach der Benutzung der Toilette, vor und nach dem Essen sowie nach jedem Kontakt mit anderen Personen müssen die Hände mindestens 20 Sekunden mit Seife gewaschen und/oder desinfiziert werden. Die Hust- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge) ist zu beachten. Eine Schulung zu diesen Themen wird bei Arbeitsantritt in der Werkstatt erfolgen, die Hygieneregeln sollten aber bereits zu Hause geübt werden.

Abstand halten:

Beim Aufenthalt in der Werkstatt ist darauf zu achten, dass der Abstand von 1,5m zu anderen Personen jederzeit eingehalten wird. Die meisten Arbeitsplätze werden entsprechend eingerichtet. Besonders während der Pausen und auf den Wegen in der Werkstatt müssen alle auf die Einhaltung der Abstände achten.

Da die Betretungsverbote weiter für Personen gelten, die gegen diese Regeln verstoßen, müssen wir jeden bei Nichteinhaltung dieser Regeln befristet von der Werkstatt ausschließen.

Sonstiges:

Verpflegung:

Die Kioske sind noch nicht wieder geöffnet, um Warteschlangen zu verhindern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zum Frühstück entsprechend selbst verpflegen. Ein Mittagessen wird nach wie vor von der Werkstatt gestellt.

Fernbleiben von der Arbeit:

Sollten Sie nicht zu einer der oben genannten Risikogruppen gehören und möchten trotz Aufhebung des Betretungsverbots für Ihre Abteilung nicht zur Arbeit kommen, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt entweder Urlaub nehmen oder Sie benötigen eine Krankmeldung vom Arzt. Wir bitten Sie unbedingt, im Fall von Erkältungssymptomen, zu Hause zu bleiben. Aus Sicherheitsgründen müssen wir Werkstattmitarbeiter nach Hause bringen lassen, wenn wir vor Ort solche Symptome feststellen würden.

Monatskarten:

Die Kosten für Monatskarten für Selbstfahrer werden wir ab dem Zeitpunkt wieder übernehmen, ab dem Sie die Werkstatt wieder betreten können.

Bitte füllen Sie das beigefügte Formular aus und lassen es uns so schnell wie möglich wieder zukommen. Es wird mit jedem von Ihnen kurzfristig eine telefonische Abstimmung geben, bevor das Betreten der Werkstatt wieder möglich ist.

Wir hoffen, dass wir Sie bald in der Werkstatt begrüßen können und wünschen Ihnen und allen Angehörigen, dass Sie gesund bleiben und gut durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.

 

Freundliche Grüße,

Werkstätten Hainbachtal gGmbH

                                                                 

Thomas Ruff                                                                                     Frank Hofmann

Geschäftsführer                                                                                Geschäftsführer

 

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