Ende des Betretungsverbots für Tagesförderstätten
Liebe Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Betreuer der Wohnheime,
am 04.07.2020 hat das hessische Kabinett die fünfzehnte Anpassungs-Verordnung zu den Corona-Verordnungen der Landesregierung beschlossen.
Diese beinhaltet u. a. auch eine weitere Lockerung der Betretungsverbote der Werkstätten für behinderte Menschen, auch Tagesförder-stätten, ab dem 06.07.2020.
Da diese weitere Öffnung der Werkstatt und der Tagesförderstätte so kurzfristig nicht möglich ist (Organisation Fahrdienst, Anpassung Schutzkonzept, etc.), werden wir diese Lockerung ab für die Tagesförderstätten ab Mittwoch dem 15.07.2020 umsetzen. Das gilt auch für Personen die einer Risikogruppe angehören und ebenso für Menschen die in besonderen Wohnformen leben.
Die Betretungsverbote gelten unverändert und uneingeschränkt weiter für Werkstattmitarbeiter uns Tagesförderstättenbesucher, die Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen, in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind.
Weiterhin ist es für Menschen aus Risikogruppen aber möglich, zu Hause zu bleiben. Wir bitten Sie darum, uns in diesem Fall darüber zu informieren und die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ärztlich attestieren zu lassen.
Wir legen diesem Schreiben eine Bestätigung bei. Bitte denken Sie daran, die ausgefüllte Bestätigung bei Rückkehr in die Einrichtung mitzuschicken.
Sollten Sie eine Rückkehr Ihres Angehörigen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geplant haben, lassen Sie uns bitte die Bestätigung auf dem Postweg zukommen.
Um die Abstandsregeln weiterhin weitestgehend einhalten zu können, müssen wir den räumlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Das bedeutet, dass wir den Tagesförderstättenbetrieb in ein Schichtsystem überleiten müssen.
Wir werden in allen Gruppen ein Zwei-Schicht-System bilden müssen. Zu diesem Zweck werden die Gruppenmitglieder in A- und B-Gruppen aufgeteilt. Diese werden dann im wöchentlichen Wechsel in den Werkstätten Hainbachtal betreut und gefördert.
Dieses System gilt verbindlich und gleichermaßen für alle Besucher der Tagesförderstätte. Bestehende Notbetreuungen werden in das Schichtsystem integriert.
Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, um die Planungen für die Wiederaufnahme der Betreuung abzuschließen, werden wir sie umgehend über die Ergebnisse in Kenntnis setzen.
Wenn Sie Ihre Angehörigen/ zu Betreuenden wieder in unsere Einrichtung kommen lassen, bitte achten Sie darauf, keine Personen die Werkstatt/Tagesförderstätte betreten dürfen, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir Personen, die Symptome einer Erkrankung zeigen, umgehend wieder nach Hause schicken werden.
Wir sind darauf bedacht, die größtmögliche Sicherheit für alle zu gewährleisten und bitten Sie daher um Ihr Verständnis.
Wir hoffen, dass wir Ihre Angehörigen/zu Betreuenden bald wieder in den Werkstätten Hainbachtal begrüßen können und wünschen Ihnen und allen Angehörigen, dass Sie gesund bleiben und gut durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.
Freundliche Grüße,
Werkstätten Hainbachtal gGmbH
Thomas Ruff Frank Hofmann
Geschäftsführer Geschäftsführer