Maßnahmen bzgl. Corona

Das Thema Corona und die drohenden Folgen

Aktueller Stand:
Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome) für COVID-19 (Corona) dauert bis zu 14 Tage. Die klinischen Symptome von COVID-19 umfassen nach derzeitigem Stand schnupfenartige Symptome wie Fieber, Husten, Rachenentzündung, eine laufende Nase, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit. Diese Symptome sind nicht von einer normalen Erkältungskrankheit oder einer Virusgrippe zu unterscheiden. Wie erwähnt haben eine normale Erkältungskrankheit oder eine Virusgrippe derzeit Saison und sind aktuell viel wahrscheinlicher. Ein konkreter Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung besteht nur dann, wenn sich ein erkrankter Mitarbeiter innerhalb der letzten 14 Tage in einem der Risikogebiete aufgehalten hat https://www.rki.de/DE/Content/lnfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete.html oder direkten Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall hatte. Der Mitarbeiter darf dann die Einrichtung nicht mehr besuchen. In diesen Fällen muss umgehend telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sowie mit uns als Arbeitgeber aufgenommen werden. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen. Wenn ein Mitarbeiter Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte, muss, auch wenn er keine Symptome hat, umgehend das Gesundheitsamt verständigt werden. Ein entsprechendes Vorgehen gilt für das in den Einrichtungen tätige Personal oder externe Mitarbeiter. Bei Bekanntwerden von COVID-19 Fällen ergreift das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen, z.B. die Ermittlung von Kontaktpersonen oder die Anordnung weiterer Maßnahmen. Viele unserer Werkstattmitarbeiter und Tagesförderstättenbesucher gehören aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und werden die Einrichtung bzw. den betreffenden Standort beim ersten bestätigten Fall von Corona in einem unserer Abteilungen komplett schließen. Eine entsprechende Information geht Ihnen in dem Fall umgehend zu. Bisher gab es noch keinen Verdachtsfall, schon gar keinen bestätigten Fall. Wir verabreden gern mit Ihnen eine Möglichkeit, wenn Sie die Angehörigen, die zur Risikogruppe gehören (z.B. Menschen mit Diabetes, einem Herzfehler oder Problemen mit den Lungen sowie Menschen, die Antibiotika nehmen und/oder vor kurzem eine Erkältung/Grippe hatten oder noch haben) auch vor einer Schließung der Einrichtung bereits zu Hause lassen möchten. Sollte Ihr Angehöriger Symptome wie Fieber, Husten oder Gliederschmerzen zeigen, bitten wir Sie ebenfalls dringend, Ihren Angehörigen nicht zur Werkstatt zu schicken, sondern zu Hause zu lassen, um Ansteckungen anderer Kollegen, Mitarbeiter oder vom Fahrer zu vermeiden. Diese grundsätzlich geltende Regelung bekommt in diesen Tagen eine besondere Tragweite und wir appellieren nachdrücklich an Ihr Verantwortungsbewusstsein, selbst wenn es sicher oft schwierig für Sie ist, eine Betreuung zu Hause oder in der Wohneinrichtung sicher zu stellen. Da die Möglichkeit der Schließung ohnehin besteht, empfehlen wir, ggf. bereits im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Auch ohne erkennbare Symptome weisen wir auf die bestehende Quarantänepflicht hin, wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger aus einem Risiko-Gebiet zurückgekehrt sind. In diesem Fall muss Ihr Angehöriger 14 Tage zuhause bleiben, bevor die Werkstatt (gesund) wieder besucht werden darf. Wir hoffen, dass es uns mit diesen Maßnahmen gelingt, Ansteckungen zu vermeiden und die Gefährdung für alle Mitarbeiter zu minimieren. Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Martin Simmich
Leitung Fachbereich Werkstatt und Personal

Stefan Schuster
Leitung Begleitende Dienste

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