Neue gesetzliche Corona-Regelungen für Werkstätten
Ab dem 1.10.2022 sind auch von uns die neuen gesetzlichen Regelungen umzusetzen, die für Werkstätten gelten: Alle Besucher*innen und Gäste benötigen ab dem 01.10.2022 einen tagesaktuellen negativen Testnachweis und sind verpflichtet, FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für Angehörige, Handwerker, Therapeuten usw., die unsere Räumlichkeiten betreten. Wir bitten um Verständnis.