Lockerung des Betretungsverbots ab dem 08.07.2020

Liebe Werkstattmitarbeiter,

liebe Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Betreuer der Wohnheime,

am 04.07.2020 hat das hessische Kabinett die fünfzehnte Anpassungs-Verordnung zu den Corona-Verordnungen der Landesregierung beschlossen.
Diese beinhaltet u. a. auch eine weitere Lockerung der Betretungsverbote der Werkstätten für behinderte Menschen (auch Tagesförderstätten!) ab dem 06.07.2020.
Da diese weitere Öffnung der Werkstatt so kurzfristig nicht möglich ist (Organisation Fahrdienst, Anpassung Schutzkonzept, etc.), werden wir diese Lockerung in zwei Stufen vollziehen.
Ab Mittwoch den 08.07.2020 können alle Werkstattmitarbeiter zurückkehren, die sich an die Maskenpflicht und die Abstandsregeln halten können und die einer Risikogruppe angehören.
Dies gilt auch für den Personenkreis der in besonderen Wohnformen lebt.
Ab Mittwoch den 15.07.2020 können auch die Werkstattmitarbeiter und Tagesförderstättenbesucher die Einrichtung betreten, die nicht in der Lage sind, diesen Anforderungen nachzukommen.

Die Betretungsverbote gelten unverändert und uneingeschränkt weiter für Werkstattmitarbeiter, die Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen, in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind.

Zur besseren Übersicht fassen wir die neuen Regelungen und den geplanten Ablauf für Sie zusammen:

Wer kann kommen?

Alle WMA, die sich an die Regeln halten können. Auch Personen aus den Risikogruppen und aus Wohnheimen.

Wer muss/darf nicht kommen?

  • Grundsätzlich ist das Betretungsverbot aufgehoben. Das bedeutet, dass alle entweder zur Arbeit kommen, Urlaub nehmen oder eine Krankmeldung vorlegen müssen.
  • Ausnahme: Auf Antrag, der mit einem Attest belegt werden muss, können Personen aus der Risikogruppe auch weiterhin zu Hause bleiben. Der Antrag erfolgt telefonisch; wenn der Werkstatt Atteste bereits vorliegen, muss keins mehr nachgereicht werden.
  • Die Tagesförderstätte öffnet frühestens am 15.7.2020
  • Personen, die sich nicht an die Regeln halten können, dürfen frühestens am 15.7.2020 kommen (Stufe 2).

Wann können die Werkstattmitarbeiter kommen?

  • Frühestens am 08.07.2020 – aufgrund von Planungen bzgl. Fahrdienst und möglichem wöchentlichem Schichtsystem kann das aber auch erst später erfolgen. Wir informieren jede(n) Einzelne(n), wann es für sie/ihn losgeht.

Wie ist der Ablauf?

  • Sie wurden am Dienstag (07.07.) angerufen und wurden gefragt, ob sie ab dem 08.07.2020 wiederkommen würden.
  • Die Wohnheime wurden bereits von uns kontaktiert und schicken uns in den nächsten Tagen die Listen der Werkstattmitarbeiter, die zurückkommen würden.
  • Die Werkstattmitarbeiter aus Risikogruppen stellen bei Bedarf den (telefonischen) Antrag (und schicken ein Attest) weiter zu Hause bleiben dürfen. Ohne Antrag ist dies ansonsten ab Mittwoch nur noch mit Urlaub oder AU-Bescheinigung möglich.
  • Wir stimmen die Listen aller Werkstattmitarbeiter, die ab Mittwoch wiederkommen dürfen (und möchten) mit dem Fahrdienst ab und informieren Sie, sobald uns ein Tourenplan vom Fahrdienst vorliegt.
  • Wir stimmen aktuell intern ab, ob in jeder Gruppe Platz genug ist (Abstände von 1,5m müssen möglich sein), die Werkstattmitarbeiter gleichzeitig aufzunehmen. Andernfalls müssen wir ggf. zusätzliche Räume nutzen oder ein wöchentliches Schichtsystem einführen. Sollte dies der Fall sein, wird die Rückkehr erst nach der Planung dieser Maßnahmen erfolgen.
  • Selbstfahrer werden informiert, sobald geklärt ist, ob und wie alle zurückkehrenden Werkstattmitarbeiter in Ihrer Gruppe betreut werden können.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Nach einem Urlaub in einem Risikogebiet ist eine freiwillige Quarantäne anzutreten und das Gesundheitsamt zu informieren. Diese Quarantäne wird bei uns als Urlaub eingetragen!
  • Bitte schicken Sie keine Personen in die Werkstatt, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir Personen, die Symptome einer Erkrankung zeigen, umgehend wieder nach Hause schicken werden. Auch der Fahrdienst ist angewiesen, diese Personen nicht mitzunehmen.

Wir hoffen, dass wir Sie bald in der Werkstatt begrüßen können und wünschen Ihnen und allen Angehörigen, dass Sie gesund bleiben und gut durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.

 

Freundliche Grüße,

Werkstätten Hainbachtal gGmbH

 

 

Thomas Ruff                                                                                     Frank Hofmann

Geschäftsführer                                                                                 Geschäftsführer

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